Herzlich Willkommen
Unser Team kümmert sich gerne um Ihre Fragen und Probleme in Gesundheitsangelegenheiten.
Das wichtigste zuerst Alles auf einen Blick
Unsere Leistungen
Als Allgemeinmediziner gewährleisten wir die Grundversorgung unserer Patienten auf dem gesamten Gebiet der hausärztlichen Medizin. Wir sind erste Ansprechpartner für Patienten aller Altersgruppen mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeitversorgung, sowie auf dem Gebiet der Prävention (Vorsorge) und Rehabilitation. Eine unserer Hauptaufgaben besteht im Erkennen von abwendbar gefährlichen Verläufen und der dann erforderlichen fachärztlichen Zuweisung. Wir behandeln akut Erkrankte ebenso wie chronisch erkrankte Patienten, Diabetiker, Bluthochdruckpatienten und herz-sowie lungenerkrankte Patienten. Sind Sie schwer erkrankt oder nicht mobil und bettlägerig, haben Sie Anspruch auf einen Hausbesuch durch uns.
Friederike Maria Höse und Frithjof Höse
Informationen zur Covid-19-Lage
Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten noch bis zum 7. April. Danach entfällt die Maskenpflicht auch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen bleibt (zunächst) bis zum 7. April bestehen bleiben.
Aufhebung der Isolationspflicht in Mecklenburg-Vorpommer seit 12.02.2023
Überblick – Welche Schutzmaßnahmen gelten noch und welche nicht:
➢ Es gibt grundsätzlich keine Isolationspflicht in M-V.
➢ In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
➢ Vollständig Geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher brauchen vor Betreten eines Krankenhauses keinen Test auf das Corona-Virus vorweisen, es sei denn, sie weisen typische Symptome einer Coronavirus-Infektion auf [typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust] oder bei ihnen wurde in den letzten 5 Tagen vor dem Besuch einer Einrichtung eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen.
Keine Testpflichten mehr in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Beschäftigte, Patienten und Besucher müssen keinen Testnachweis mehr vorlegen.
Tragen Sie eine zertifiziert FFP2-Maske und bestenfalls Einweghandschuhe. Am Telefon erklärt Ihnen unser Mitarbeiter, wie wir in Ihrem Fall verfahren werden.
Bis 31.03.2023 ist die Krankschreibung per Telefon noch wie bisher möglich:
Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt.
Die Arbeitsunfähigkeit kann bei fortdauernder Erkrankung telefonisch einmalig um weitere 7 Kalendertage verlängert werden.
Hausarztpraxis Höse
Am Dorfteich 20
18184 Ikendorf
+49 (0) 38204 15363
praxis.hoese@onlinemed.de
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